Die Leistungen von Pflegedienst Stake in Bremen
Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.
Unsere Pflege-Philosophie:
Unser Fokus liegt auf der ganzheitlichen Pflege, basierend auf den Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Monika Krohwinkel.
Unser Pflegeansatz zielt darauf ab, das Wohlbefinden durch Verpflegung, Kommunikation und Bewegung zu fördern. Unser erfahrenes Pflegeteam von Pflegedienst Stake in Bremen berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Patienten und deren Angehörige.
Unsere pflegerische Arbeit:
- erfolgt bei Bedarf (nach Anfrage) 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Erreichbarkeit auch am Wochenende
- Pflegebeginn bei kurzfristiger Entlassung auch am Wochenende möglich
- Regelmäßige Rücksprache mit dem Hausarzt
- Poststationäre Behandlungspflege ohne grundpflegerische Leistung
Unsere Leistungen im Detail
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Pflegerische Leistungen
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Ärztliche Verordnungen
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Pflegeberatung
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Krankenhausnachsorge
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Hauswirtschaftliche Versorgung
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Verhinderungspflege
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Hausnotruf
Nach Antragstellung auf die Pflegegrad vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit Ihnen einen Beratungstermin, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Die Begutachtung der Pflegebedürftigen erfolgt durch Ärzte und Pflegefachkräfte des MDK auf der Grundlage des SGB XI und der Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungsrichtlinien. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Neubeantragung der Pflegegrad sowie bei weiteren Angelegenheiten im Zusammenhang mit erhöhter Pflegebedürftigkeit.
Im Gesetz werden drei Pflegegrade mit unterschiedlichem Hilfebedarf im Bereich der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden. Das Ergebnis der Begutachtung teilt der MDK der Pflegekasse mit. Diese entscheidet auf der maßgeblichen Grundlage des Gutachtens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und über die Pflegegrad. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann ihre Entscheidung über den Leistungsantrag mit.
Mit Unterstützung unserer Qualitätsbeauftragten können wir jederzeit schnell auf aktuelle Veränderungen und neue gesetzliche Voraussetzungen innerhalb der ambulanten Alten -und Krankenpflege reagieren. Fort- und Weiterbildungen haben in unserem Pflegedienst einen hohen Stellenwert und werden regelmäßig durchgeführt.
Pflegegrade
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Pflegegrad 1 - 5 | Definition der Pflegebedürftigkeit
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Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
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Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
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Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
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Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
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Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
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Pflegegrad 1 und die "alte" Pflegestufe 0 - Demenz
Diese Info wurde freundlicherweise bereitgestellt von www.pflegeversicherung-experten.de